Fehlende Belehrung bei Befragung durch Polizei

von | 12.Aug.2022 | Verkehrsrecht

Die Halterin eines Fahrzeugs, das in einen Unfall verwickelt war und sich unerlaubt entfernt hatte (Unfallflucht) wurde an ihrem Wohnort von der Polizei aufgesucht. Es hatte eine Beschreibung eines Zeugen gegeben, die auf die Dame passte. Gegenüber der Polizei hatte die Frau zugegeben, gefahren zu sein. Erst daraufhin wurde sie von den Beamten über ihre Rechte belehrt.

Zu spät, wie das Landgericht Nürnberg-Fürth in einer aktuellen Entscheidung festgestellt hat. Die Frau hätte vor Beginn ihrer Aussage als Beschuldigte belehrt werden müssen. Da das nicht geschehen ist, konnte das Ergebnis der Befragung nicht im Prozess verwendet werden mit der Folge, dass die Frau freigesprochen wurde.

LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 28.6.2022, Az: 5 Qs 40/22