Fahrverbot nur für ein bestimmtes Fahrzeug

von | 26.Mai.2022 | Verkehrsrecht

Anlass für diesen Beitrag ist ein ungewöhnliches Urteil des AG Merseburg, in welchem es dem verurteilten Geschwindigkeitssünder verboten wurde, für die Dauer von drei Monaten Fahrzeuge jeder Art zu führen, hiervon aber den vom Betroffenen beruflich genutzten LKW ausschloss.

Tatsächlich sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, das Fahrverbot zu beschränken, allerdings nur auf bestimmte Fahrzeugarten. So können z.B. LKW vom Fahrverbot ausgeschlossen werden, wenn der Betroffene Berufskraftfahrer ist, den Verstoß aber mit seinem Privat-PKW begangen hat. Hiervon wich das Gericht in dem Urteil ab, was aber im Ergebnis von keiner Seite beanstandet wurde.

AG Merseburg, Urteil vom 25.1.2022, Az: 34 OWi 131 Js 40691/21