EuGH bestätigt das Verbot von Ferienwohnungen in Ballungsräumen

Vor allem in europäischen Großstädten ist Wohnraum knapp und teuer. Verschlimmert wird die Lage dadurch, dass viele Eigentümer ihre Wohnungen lieber zu touristischen Zwecken kurzfristig vermieten.

Nationale Gesetzgeber und betroffene Gemeinden haben daher derartige Kurzzeitvermietung ohne eigenen Wohnsitz gänzlich verboten oder machen diese von einer Genehmigung abhängig. Dies stößt auf massiven Widerstand von Vermietern und Vermittlern.

Der EuGH (NZM 2020. 878) hat nunmehr für die Stadt Paris entschieden, dass derartige Beschränkungen zum Wohle der allgemeininteressen zulässig sein könnten, wenn die Versorgung mit Wohnraum zu „erschwinglichen“ Konditionen gefährdet ist.