Erbrecht
Ihr Ansprechpartner: RA Carsten Canenbley

Auslegung von Testamenten
Handschriftliche Testamente sind meistens nicht von Rechtskundigen geschrieben worden mit der Folge, dass die gewollte Rechtsfolge ermittelt werden muss. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte als Erbe oder Vermächtnisnehmer durchzusetzen.
Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
Wenn Sie enterbt wurden, aber gesetzlicher Erbe sind, haben Sie gleichwohl Rechte auf einen Geldbetrag aus dem Nachlass gegen die Erben. Wir ermitteln die Beträge und setzen diese für Sie durch.