Wer an einem Kfz-Rennen im öffentlichen Verkehrsraum teilnimmt muss damit rechnen, dass sein Fahrzeug eingezogen wird. Die Einziehung kann unabhängig von der Frage erfolgen, ob der Beschuldigte Eigentümer des Pkw ist oder nicht.
AG Nienburg (Weser), Beschluss vom 2.2.2022, Az: 4 Ds 370 Js 26085/21 (142/21)