Die Haftung im Sport

von | 06.Aug.2020 | Allgemein

Bei gemeinsamen Sportarten wie Fußball oder Handball kann es schnell zu Verletzungen der Mitspieler kommen. Oft stell sich die Frage, ob man für Verletzungen, die auf Grund eines Regelverstoßes eingetreten sind, persönlich haften muss.

Nach der Rechtsprechung des BGH ist bei sportlichen Wettbewerben mit einem nicht unerheblichen Gefahrenpotential, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Wettbewerbsregeln oder geringfügiger Regelverletzung die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung besteht, die Inanspruchnahme des Schädigenden ausgeschlossen, sofern dieser keine gewichtige Regelverletzung begangen hat.

Wer sich aber im Sport grob regelwidrig und verantwortungslos zeigt, muss mit Schadensersatzforderungen rechnen. Dies wurde nunmehr wieder vom OLG Frankfurt am Main bestätigt.

OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 12.03.2020 – 1 U 31/19