Das Testament ist weg

von | 23.Jun.2020 | Erbrecht

Es kommt nicht selten vor, dass die Existenz eines Testaments bekannt ist, dass Originaldokument aber nicht auffindbar ist. Das OLG Braunschweig hat einen solchen Fall dahingehend entschieden, dass im Einzelfall auch der Ausdruck einer Bilddatei zum Nachweis des Erbrechts ausreichen kann. Voraussetzung ist aber, dass das Gericht davon überzeugt ist, dass das Testament mit dem abgebildeten Inhalt tatsächlich existiert hat.

OLG Braunschweig, ErbR 2020, 113