Corona-Schnelltest an Schule ist keine Körperverletzung

von | 27.Mai.2021 | Intern

Die Durchführung von Corona-Schnelltests an einer Schule stellen keine Körperverletzung dar. Dies hat das OLG Oldenburg nach einer Klage einer Mutter aus Aurich festgetsellt.

Das Kind der Mutter besucht eine vierte Klasse. Auf Grund eines positiven Coronatests bei einem Mitschülern ordnetete das Gesundheitsamt einen Schnelltest bei allen Kindern der Klasse an. Die Mutter zeigte daraufhin die für den Test zuständige Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes wegen Körperverletzung an. Ihr Kind habe durch den Test eine schwere psychische Traumatisierung erlitten. Ein entsprechendes Attest durch einen Arzt wurde ausgestellt.

Das OLG Oldenburg wies die Klage ab. Es liege kein hinreichendes Tatverdacht einer Körperverletzung im Amt vor. Tests seien ingesamt verhältnismäßig, um eine große Zahl von Menschen an einer möglichen Infektion zu schützen.

Für die Ärztin könnte das Attest Konsequenzen haben. Die Richter sehen einen Anfangsverdacht wegen des Ausstellens eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses. Es sei „mehr als fraglich“, wie die Ärztin bei einem einzigen Termin die Diagnose einer schweren psychischen Traumatisierung habe stellen können, hieß es. Die Richter schätzten den Beweiswert des Attestes daher auch gering ein.