Corona: Quarantäne für Reiserückkehrer ist rechtmäßig

von | 10.Jun.2020 | Verwaltungsrecht

Die Neuregelung zur Quarantäne für Reiserückkehrer aus ausgewählten europäischen Ländern ist rechtmäßig. Nachdem in einer früheren Entscheidung eine pauschale Quarantäneregelung noch für rechtswidrig erklärt wurde, hat das Land Niedersachsen nunmehr nachgebessert.

Nach der neuen Regelung besteht eine Quarantänepflicht nur, wenn nach einer Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (RKI) und nach den statistischen Auswertungen und Veröffentlichungen des European Center for Disease Prevention and Control (ECDC) in dem betreffenden Staat der Ausreise eine Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen besteht.

OVG Lüneburg, Pressemitteilung v. 05.06.2020, Nr. 27/2020