Brexit: Fluggastverordnung gilt zunächst weiter

von | 11.Jan.2021 | Reiserecht

Seit dem 01.01.2020 ist die Übergangsphase mit Großbritannien abgelaufen. Für Flugreisende ergeben sich zunächst keine Änderungen. Zwar gilt die Fluggastverordnung der EU nicht mehr direkt in Großbritannien. Die derzeitigen britischen Regelungen sind aber derzeit noch identisch.

Daher können Reisende auch wie gewohnt bei einer kurzfristigen Annullierung oder einer Verspätung von mehr als 3 Stunden auch bei Flügen aus Großbritannien mit einer Entschädigung zwischen 250,00 € und 600,00€ rechnen.