Beschädigung von Bauleistungen durch weitere Auftragnehmer

von | 28.Apr.2021 | Privates Baurecht

Ein Auftragnehmer kann gegenüber einen anderen Auftragnehmer keine Schadenersatzansprüche aus eigenem Recht geltend machen, wenn dieser die Bauleistungen beschädigt.

Der Auftraggeber beauftragte den Auftragnehmer mit dem Einbau von Fenstern und Türen. Ein ebenfalls auf der Baustelle tätiger Auftragnehmer beschädigte die bereits montierten Fensterbänke.

Der Fensterbauer hat keinen direkten Anspruch. Vielmehr muss er sich an den Auftraggeber wenden. Dieser kann sodann Regress beim Verursacher nehmen.

KG, Beschluss v. 08.01.2021 – 21 U 1064/20