Berücksichtigung von Tuning beim Schadensersatz

Das OLG Frankfurt hat in einem Urteil anerkannt, dass der Einbau eines leistungsstärkeren Motors werterhöhend ist und dieser erhöhte Wert im Falle der Zerstörung des Fahrzeugs zu ersetzen ist. in der Urteilsbegründung wird deutlich, dass die Richter den Sinn des „engine-swappings“, welches sich in der Szene einer großen Beliebtheit erfreut, nicht unbedingt nachvollziehen konnten. Es heißt dort:

„Auch wenn für den Senat offenbleiben kann, warum und aus welchem Grund der Ehemann der Klägerin gerade eine solche Verbindung zweier Fahrzeuge mit erheblichem Arbeitsaufwand vorgenommen hat, liegt doch auf der Hand, dass dies nicht ohne Sinn erfolgt sein kann. Für den Senat verbleibt, wie dies der Sachverständige auch angedeutet hat, eigentlich nur die Möglichkeit, dass es sich um eine Verdeckung der wahren Eigenschaften des Fahrzeugs, mithin der Geschwindigkeit und der Motorkraft handelt, indem der Anschein eines eher behäbigen Fahrzeug erweckt wurde, das tatsächlich eine ganz erheblich höhere Leistung aufwies.“

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.3.2020, Az: 22 U 157/18