Berliner Mietendeckel verfassungswidrig

Der Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig. Zum 23.02.2020 wurden die Mieten in Berlin auf den Stand von Juni 2019 eingefroren.

Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass die nicht statthaft war. Zwar sei eine derartige Regelung grundsätzlich möglich. Allerdings durfte das Land Berlin kein eigenes Gesetz erlassen, dass alles einheitlich durch ein Bundesgesetz geregelt sei. Sofern man ein Mietendeckel einführen möchte, so müsse dies zwingend durch ein Bundesgesetz erfolgen.

BVerfG, Beschluss v. 15.04.2021 – 2 BvF 1/20 u.a.