Bebauungspläne müssen nur noch online einsehbar sein

von | 17.Jun.2020 | Verwaltungsrecht

Während der Corona-Pandemie waren viele Behörden über einen längeren Zeitraum geschlossen. Um einen Stillstand beim Planen, Genehmigen und Bauen zu verhindern, hat die Bundesregierung am 15.05.2020 das sogenannte Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) beschlossen.

Die größte Bedeutung gewinnt das neue Gesetz bei neuen Bebauungsplänen. Die Entwürfe mussten bislang nach §3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden. §3 PlanSiG ermöglich es nun, dieses Verfahren komplett durch die Veröffentlichung im Internet zu ersetzen,