Basiskonto der Deutschen Bank zu teuer

Seit 2016 sind Banken dazu verpflichtet, jedem ein sogenannte Basiskonto zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, auch sozial schwachen Personen es zu ermöglichen, Bankgeschäfte zu tätigen. Das Gesetz schreibt hierfür vor, dass die Gebühren für ein solches Basiskonto „angemessen“ sein müssen. Viele Banken versuchen jedoch durch eine hohe Grundgebühr sozial schwache Personen abzuschrecken. Die Deutsche Bank verlangte 8,99€.

Zu viel, wie der BGH nun entschied. Der Gesetzgeber habe eine spürbare Begrenzung der Gebühren gewollt, um den Zugang zu einem Bankkonto zu erleichtern. Ein Mehraufwand durch das Basiskonto müsse auf allen Kunden umgelegt werden. Die Deutsche Bank kündigte bereits an, die Gebühren entsprechend zu senken.

BGH, Urteil v. 30.06.2020 – XI ZR 119/19