Fiktive Schadensbemessung im Mietrecht

Hat der Vermieter nach Auszug des Mieters einen Schaden an der Mietsache festgestellt (und innerhalb der Frist von 6 Monaten geltend gemacht), kann er diesen Schaden fiktiv geltend machen, also auf Basis eines Kostenvoranschlags abrechnen. Dieses sogar unabhängig davon, ob der Vermieter bereits tatsächlich mit der Beseitigung der Schäden begonnen hat.

BGH, Urteil vom 19.4.2023, Az: VIII ZR 280/21

Verjährung des Urlaubsanspruchs

Nach deutschem Arbeitsrecht verjähren Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers drei Jahre nach dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist. Diese Regelung wird jedoch von europäischem Recht überlagert, wie das Bundesarbeitsgericht mit einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden hat. Demzufolge beginnt die Verjährung nicht zwangsläufig mit dem Schluss des Jahres, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist und der Arbeitnehmer davon Kenntnis hat. Zusätzlich ist vielmehr auch für den Beginn der Verjährungsfrist erforderlich, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in die Lage versetzt hat, seinen Urlaubsanspruch tatsächlich wahrzunehmen.

BAG, Urteil vom 20.12.2022, Az: 9 AZR 266/20

Parteifähigkeit einer gelöschten GmbH

Grundsätzlich endet die Parteifähigkeit einer GmbH, also die Möglichkeit, aktiv an einem Gerichtsprozess teilzunehmen, mit ihrer Löschung aus dem Handelsregister. Etwas anderes gilt, wenn die Löschung von Amts wegen aufgrund von tatsächlicher Vermögenslosigkeit erfolgt ist und Anhaltspunkte dafür bestehen, dass noch verwertbares Vermögen vorhanden ist.

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 2.3.2023, Az: 10 U 92/21

Kein Handy-Verstoß bei bloßer Umlagerung

Der Führer eines Kraftfahrzeugs verstößt auch dann nicht gegen § 23 Abs. 1a StVO, wenn er während der Fahrt ein Smartphone, mit dem er gerade ein Gespräch über eine Bluetooth-Freisprecheinrichtung des Fahrzeugs führt, ausschließlich zu dem Zweck aufnimmt, um es – etwa zum Schutz vor Beschädigungen – umzulagern.

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.4.2023, Az: 1 ORbs 33 Ss 151/23

Ausgebauter Akku gerät in Brand – keine Haftung

Die Haftung des Halters eines Kfz (bzw. des Haftpflichtversicherers) besteht, wenn ein Schaden durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstanden ist. Vom BGH war die Frage zu beurteilen, ob diese Voraussetzung vorliegt, wenn ein Schaden dadurch entsteht, dass die ausgebaute und zum Aufladen vom Fahrzeug getrennte Batterie eines Elektrorollers in Brand gerät.

Der BGH verneinte eine Haftung mit der Begründung, dass es in diesem Fall an einem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Einsatz der Batterie als Betriebseinrichtung des Fahrzeugs fehl.

BGH, Urteil vom 24.1.2023, Az: VI ZR 1234/20