Ausweitung des „Handy-Verbotes“ am Steuer

von | 05.Jan.2021 | Intern, Verkehrsrecht

Bekanntlich ist es verboten und wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt, wenn man als Fahrer eines Pkw ein Mobiltelefon bedient oder auch nur in der Hand hält. Die entsprechende Vorschrift (§ 23 StVO) wurde mehrfach geändert und zunehmend verschärft. Mittlerweile wird jedes elektronische Gerät erfasst, welches geeignet ist, durch seine Bedienung des Fahrer vom Straßenverkehr abzulenken. Hiervon betroffen sind auch fest eingebaute Geräte, wie sie heute in jedem modernen Fahrzeug vorzufinden sind. Die Beschäftigung mit Fahrzeugeinstellungen über ein Display während der Fahrt ist ausdrücklich auch davon betroffen.

Eine neuere Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm hat nun zum Inhalt, dass auch der von Auslieferungsfahrern mitgeführte Scanner ein elektronisches Gerät im Sinnes des § 23 Abs. 1a StVO ist.

OLG Hamm, Beschluss vom 3.11.2020, Az: 4 RBs 345/20