Ausschlussklausel in Arbeitsverträgen

von | 08.Jul.2021 | Arbeitsrecht

In vielen Arbeitsverträgen finden sich sogenannte Ausschlussklauseln. Darin wird bestimmt, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von bestimmten Fristen geltend gemacht werden müssen, weil sie andernfalls verfallen. Das bedeutet konkret, dass z.B. ein nicht gezahltes Gehalt von dem Arbeitnehmer innerhalb der Frist angefordert werden muss, weil er sonst seinen Anspruch darauf verliert. Derartige Regelungen werden bisher von den Arbeitsgerichten überwiegend anerkannt und führen häufig zum Verlust von Ansprüchen der Arbeitnehmer.

Das Bundesarbeitsgericht hat nun in einem Fall entschieden, dass eine solche Klausel unwirksam ist, wenn sich der Anspruch auch auf Ansprüche bezieht, die aus vorsätzlichen Vertragsverletzungen oder vorsätzlicher unerlaubter Handlung entstehen. Im Fall hatte der frühere Ehemann einer Arbeitnehmerin Firmengelder veruntreut. Gegen Rückzahlungsforderungen des Arbeitgebers kann sich die Arbeitnehmerin nicht auf die Ausschlussklausel berufen.

BAG, Urteil vom 26.11.2020, Az: 8 AZR 58/20