Anwachsung eines Gesellschaftsanteils als Schenkung

In einem Gesellschaftsvertrag war vereinbart, dass im Falle des Todes eines Gesellschafters, dessen Geschäftsanteil dem anderen Gesellschafter anwächst, ohne dass ein Abfindungsanspruch entsteht. Der Kläger sah in dieser abfindungsfreien Anwachsung eine Schenkung, die er bei der Berechnung seines Pflichtteilsergänzungsanspruchs berücksichtigt wissen wollte.

Der BGH sah das genauso, weil er festgestellt hat, dass die Gestaltung nur zu dem Zweck gewählt worden war, die Pflichtteilsansprüche der Erben zu reduzieren. Für den Fall sah der BGH einen Gestaltungsmissbrauch, weil die grundsätzlich schützenswerte Absicht, der Gesellschaft den Fortbestand am Wirtschaftsleben zu ermöglichen, ohne einen erheblichen Liquiditätsabfluss im Erbfall zu erleiden, nicht Ziel der Regelung war.

BGH, Urteil vom 3.6.2020, Az IV ZR 16/19