Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung

von | 16.Jun.2020 | Arbeitsrecht

Soll vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung der Kündigungsgegner angehört werden, muss dieses innerhalb einer kurzen Frist erfolgen. Sie darf im Allgemeinen nicht mehr als eine Woche nach Bekanntwerden von Anhaltspunkten für den Kündigungssachvershalt betragen und nur bei Vorliegen besonderer Umstände überschritten werden.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.6.2029, Az 2 ABR 2/19