Abschuss einer Flugdrohne gerechtfertigt

von | 08.Jun.2020 | Allgemein

Das Amtsgericht Riesa hat einen Mann von dem Vorwurf der Sachbeschädigng freigesprochen, der eine über seinem Grundstück fliegende, mit einer Kamera ausgestattete Drohne mit dem Luftgewehr abgeschossen hatte.

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Drohne einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mannes darstellte und dieser keine andere (mildere) Möglichkeit hatte, sich gegen diesen Eingriff zu verteidigen. 

AG Riesa, Urteil vom 24.4.2019 (9 CS 926 js 3044/19)